Aus für den Schenkelbrand - Brandzeichen bei Tieren verboten?
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Ab dem 1. Januar 2019 ist das Brandzeichen in Deutschland aufgrund von Tierschutzbestimmungen nicht mehr zulässig, da es nur noch unter örtlicher Betäubung erlaubt ist. Da jedoch geeignete Betäubungsmittel fehlen, entfällt die Praxis des Schenkelbrands. Diese Methode war nicht nur ein Markenzeichen der Zuchtverbände, sondern auch entscheidend für die zweifelsfreie Identifikation von Pferden.
Die Zukunft der Pferdekennzeichnung könnte in der Digitalisierung liegen, etwa durch Mikrochip-Implantate, die eine sichere Identifikation ermöglichen. Doch diese Technologien werfen auch Fragen der Überwachung auf. Die ständige Erfassung von Daten könnte zu einer Kontrolle durch Dritte führen, was Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Autonomie der Pferdehalter aufwirft. Es ist entscheidend, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Identifikation und dem Schutz der individuellen Rechte zu finden, um die ethischen Standards in der Pferdezucht zu wahren.
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