Ab dem 1. Januar 2019 ist das Aufbrennen des Brandzeichens Geschichte, da das Tierschutzgesetz derartige Eingriffe nur noch mit vorheriger örtlichen Betäubung erlaubt. Weil es aber an einem geeigneten Medikament zur lokalen Betäubung fehlt, wird es in Zukunft keinen Schenkelbrand mehr geben.
Obwohl gerade der Brand sowohl als das Markenzeichen der Zuchtverbände schlechthin galt und außerdem erheblich zur zweifelsfreien Identifikation eines Pferdes beigetragen hat.
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