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Betriebsübergabe und Nachfolge

Betriebsübergabe und Nachfolge von Pferdebetrieben

Bei der Übernahme eines Pferdebetriebs durch einen Nachfolger ist es entscheidend, den genauen Wert des Unternehmens zu ermitteln. Eine fundierte Firmenbewertung kann durch die Analyse spezieller Kennzahlen erfolgen. Sollte Fremdkapital für die Übernahme benötigt werden, lässt sich ein detaillierter Finanzplan erstellen, der auch Gründerkredite und Fördermittel berücksichtigt.


Zudem ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und die notwendigen Verträge zwischen den beteiligten Parteien zu formulieren. Wenn kein direkter Verkauf des Betriebs angestrebt wird, ist es unerlässlich, einen Hofübergabevertrag zu erstellen, der die entsprechenden Versorgungsleistungen und Bewirtschaftungsmodalitäten zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem zukünftigen Betreiber regelt.


Nachdem die zukünftigen Betriebszweige festgelegt sind, steht als nächster Schritt die Finanzierung für den Kauf oder die geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Hofes an. Hierbei spielen neben dem erforderlichen Eigenkapital auch Finanzierungsquellen wie Bankdarlehen sowie öffentliche Zuschüsse, beispielsweise durch Agrarinvestitionsförderung und Existenzgründungszuschüsse, eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Projekts.


Insbesondere für Jungunternehmer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ist es von großem Vorteil, einen erfahrenen Partner für die Beratung zur Unternehmensnachfolge an ihrer Seite zu haben. Eine kompetente Unternehmensberatung für Pferdebetriebe kann helfen, Fehlplanungen und falsche Entscheidungen zu vermeiden und somit Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Wenn Sie mehr über unsere Dienstleistungen zur Betriebsübergabe und Nachfolge erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg für eine erfolgreiche Nachfolge Ihres Pferdebetriebs ebnen!

Betriebsübergabe und Nachfolge von Pferdebetrieben

HCS regelt Betriebsübergabe und Nachfolge von Pferdebetrieben.


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